Finden Sie es in zwei Minuten heraus. Geben Sie Haushalt, Miete und Einkommen ein – Sie sehen sofort Ihren voraussichtlichen Anspruch für 2025.
Alle Personen, die dauerhaft zum Haushalt gehören (inkl. Kinder).
Die Mietenstufe hängt von Ihrer Gemeinde ab. Im Zweifel Stufe III wählen.
Kaltmiete plus kalte Betriebskosten – ohne Heizkosten (die werden separat berücksichtigt).
Summe aller Einkünfte im Haushalt (Lohn, Rente, Unterhalt usw.) vor Abzügen.
Unverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG (Stand 2025). Die verbindliche Höhe legt Ihre Wohngeldbehörde fest.
Viele Berechtigte verzichten auf Wohngeld, weil sie ihren Anspruch unterschätzen. Seit der Wohngeld-Plus-Reform haben deutlich mehr Haushalte Anrecht – im Schnitt rund 370 € pro Monat. Unser Rechner zeigt Ihnen transparent, was Ihnen zusteht.
Das Wohngeld hängt von drei Faktoren ab. Aus ihnen ermittelt die amtliche Formel nach § 19 WoGG Ihren monatlichen Zuschuss.
Wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben – jede Person erhöht die berücksichtigten Beträge.
Ihre Bruttokaltmiete – bis zu einem Höchstbetrag, der von Ihrer Mietenstufe abhängt.
Das Haushaltseinkommen – nach pauschalen Abzügen und Freibeträgen fließt es in die Formel ein.
Gut zu wissen: Zusätzlich fließen die dauerhafte Heizkostenkomponente und die Klimakomponente in den berücksichtigten Höchstbetrag ein – beide sind in unserem Rechner bereits berücksichtigt.
Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die einkommensschwächere Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt. Es ist gesetzlich im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt und wird von der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde ausgezahlt.
Anders als das Bürgergeld ist Wohngeld unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung des Vermögens im engeren Sinne – entscheidend sind Haushaltsgröße, Miete und Einkommen. Viele Berechtigte wissen gar nicht, dass ihnen Wohngeld zusteht.
Für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers.
Für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.
Wohngeld ist ein echter Zuschuss – Sie müssen nichts zurückzahlen.
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde der Kreis der Berechtigten stark erweitert und die Beträge deutlich erhöht. Es lohnt sich, den Anspruch jetzt neu zu prüfen.
Haushalte haben seit der Reform Anspruch – dreimal so viele wie zuvor.
durchschnittlicher Wohngeldbetrag pro Monat statt zuvor rund 180 €.
dauerhafte Heizkostenkomponente ist fest im Wohngeld verankert.
Klimakomponente berücksichtigt energetisch bedingt höhere Mieten.
Wohngeld ist für viel mehr Menschen gedacht, als die meisten denken. Diese Gruppen profitieren besonders häufig:
Wenn die Rente knapp ist, stockt Wohngeld die Wohnkosten auf – ohne Grundsicherung.
Kinderfreibeträge erhöhen den Anspruch spürbar, gerade bei einem Verdiener.
Zusätzliche Freibeträge sorgen dafür, dass häufig mehr Wohngeld möglich ist.
Wer arbeitet, aber wenig verdient, hat oft Anspruch – ohne Bürgergeld zu beziehen.
In bestimmten Fällen, z. B. ohne BAföG-Anspruch, ist Wohngeld möglich.
Auch selbst genutztes Wohneigentum kann als Lastenzuschuss gefördert werden.
Diese groben Höchsteinkommen dienen nur der ersten Einschätzung. Die tatsächliche Grenze hängt stark von Ihrer Miete und Mietenstufe ab und kann deutlich höher liegen.
Ungefähre monatliche Bruttowerte für mittlere Mietenstufen. Ohne Gewähr.
Sichern Sie sich Ihre Frist mit einem formlosen Erstantrag – in wenigen Minuten erledigt.
Für den formlosen Erstantrag reichen zunächst Ihre Kontaktdaten. Diese Nachweise sollten Sie für den vollständigen Antrag bereithalten:
Aktueller Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung Ihres Vermieters.
Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid oder Nachweise sonstiger Einkünfte.
Personalausweis oder Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder.
Bankverbindung und ggf. Nachweise zu Nebenkosten und Heizkosten.
Die wichtigsten Begriffe rund um Ihren Antrag – ohne Behördendeutsch.
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG. Die verbindliche Höhe legt Ihre zuständige Wohngeldbehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen fest.
Haushaltsgröße, Mietenstufe, Bruttokaltmiete und Brutto-Haushaltseinkommen. Optional lassen sich Freibeträge für Alleinerziehende oder Schwerbehinderung angeben.
Die Mietenstufe (I–VII) ordnet Ihre Gemeinde nach dem örtlichen Mietniveau ein. Sie finden sie über Ihre Wohngeldbehörde oder die Mietenstufentabelle Ihres Bundeslandes. Im Zweifel wählen Sie Stufe III.
Kindergeld wird beim Wohngeld in der Regel nicht als Einkommen der Eltern angerechnet. Die genaue Behandlung im Einzelfall prüft Ihre Wohngeldbehörde.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Behörde, meist mehrere Wochen. Wohngeld wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – ein formloser Erstantrag sichert daher frühzeitig Ihre Frist.
Wohngeld gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Stellen Sie jetzt Ihren formlosen Antrag und verlieren Sie keinen Monat.