Berechnen Sie in zwei Minuten Ihren voraussichtlichen Anspruch – nach der amtlichen Formel des Wohngeldgesetzes (§ 19 WoGG), inklusive Heizkosten- und Klimakomponente für 2025.
Alle Personen, die dauerhaft zum Haushalt gehören (inkl. Kinder).
Die Mietenstufe hängt von Ihrer Gemeinde ab. Im Zweifel Stufe III wählen.
Kaltmiete plus kalte Betriebskosten – ohne Heizkosten (die werden separat berücksichtigt).
Summe aller Einkünfte im Haushalt (Lohn, Rente, Unterhalt usw.) vor Abzügen.
Unverbindliche Schätzung nach § 19 WoGG (Stand 2025). Die verbindliche Höhe legt Ihre Wohngeldbehörde fest.
Die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Mietenstufe Ihres Wohnorts bestimmen den maximal berücksichtigungsfähigen Mietbetrag.
Ihre Miete wird am Höchstbetrag gedeckelt, Ihr Einkommen um pauschale Abzüge und Freibeträge bereinigt.
Aus diesen Werten ergibt sich nach § 19 WoGG Ihr monatliches Wohngeld – bei uns sofort und transparent aufgeschlüsselt.
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Höhe des Wohngeldes hängt von der genauen Prüfung Ihrer Unterlagen durch die zuständige Wohngeldbehörde ab.